Rechtslage

Ob ein Anbieter schon eine Einzahlung von 10 € annimmt, hängt daran, in welchem Bundesland er tätig sein darf.

Sportwetten fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern in die Gesetzgebung der Länder. Seit 1. April 2025 beträgt die Wettgebühr nach § 33 TP 17 GebG 5 % vom Wetteinsatz, Schuldner ist der Wettanbieter, nicht der Wettkunde. Danach folgen die Schlagworte „ohne Wettsteuer“, „ohne Limit“ und „ohne Verifizierung“.

Dass ein Anbieter die Gebühr übernimmt, heißt nicht, dass sie entfällt; Höchsteinsätze und Live-Wetten beurteilt jedes Land selbst, und eine Lizenz aus dem Ausland ersetzt keine Bewilligung.

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