Neue Wettanbieter in Österreich im Vergleich: Wer eine Bewilligung hat und wer nur behauptet, seriös zu sein

Updated Oktober 2026
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Unter dieser Überschrift stehen zehn Marken, und sie zerfallen in zwei Gruppen, die nichts miteinander zu tun haben. Fünf Betreiber nennen in ihrem eigenen Impressum oder ihrer Wettordnung eine Bewilligung einer österreichischen Landesregierung. Die anderen fünf haben keine. Zwischen diesen beiden Gruppen liegt der ganze Unterschied, um den es auf dieser Seite geht – nicht die Höhe eines Bonus, nicht die Farbe eines Buttons.

Ein hell erleuchtetes Ladenlokal ohne Beschriftung an einer Straßenecke bei Dämmerung, das Rollo ist halb geöffnet, niemand ist zu sehen.
Tipico übernahm im September 2025 die Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic und muss im Zuge dessen 20 Wettshops in Österreich veräußern.

Stand: 31. Oktober 2026. Geprüft gegen die Österreichische Gewerbeordnung, das Glücksspielgesetz und die Wettgesetze der Bundesländer. Ein österreichisches Seriositätssiegel ist keines davon.

Vergleich der neuen Wettanbieter in Österreich: Bewilligung, Betreiber, Zahlungswege

Zehn Marken, zwei Gruppen, ein Kriterium, das alles entscheidet: ob hinter dem Angebot eine Bewilligung nach einem Landes-Wettgesetz steht. Die folgende Übersicht ordnet jede Marke nach diesem Merkmal und nach dem, was der jeweilige Betreiber selbst veröffentlicht. Wer die Reihenfolge liest, sieht den Bruch genau in der Mitte.

Ein Fußball liegt auf einem Rasenplatz, im Hintergrund eine ferne Tribüne im Morgendunst, Tau glänzt im Gras.
tipp3 nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an; die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet.
Marke Österreichische Bewilligung Betreiber oder berichtete Bewilligung
tipp3 ja – Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., Wien
win2day ja – Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz, nur für Sportwetten Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH
Starsportwetten ja – Bewilligung, Bundesland und Bescheidnummer nicht veröffentlicht Star Sportwetten GmbH
Admiral ja – Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz ADMIRAL Sportwetten GmbH
Vierklee ja – Bewilligung der Tiroler Landesregierung Vierklee Wettbüro GmbH
Merkur Bets ja – Bewilligung, Bundesland und Bescheidnummer nicht veröffentlicht Betreiber nicht veröffentlicht
Lottoland nein Lottoland Limited mit Sitz in Gibraltar, Lizenzen von der Malta Gaming Authority
bet-at-home nein Bet-at-home Holding Ltd. in Mosta, Malta
Spinsino nein ohne österreichische Bewilligung, Lizenzen aus Curaçao
888sport nein Evoke plc mit Sitz in Gibraltar, Lizenz der Regierung von Gibraltar

Zwei Spalten, und in der zweiten steht bei den letzten vier Zeilen immer dieselbe Ortsangabe: Malta, Gibraltar, Curaçao. Genau dort verschwindet der Nutzen für den Wettkunden, denn an keine dieser Adressen kann er sich wenden, wenn mit seinem Guthaben etwas schiefgeht. Kein österreichisches Amt prüft das Wettprogramm eines Anbieters, der im Ausland sitzt; keine österreichische Aufsicht nimmt eine Beschwerde über dessen Quoten entgegen.

Bleibt die Frage, was eine Bewilligung überhaupt wert ist, gemessen an dem, was der Kunde zahlt. Seit 1. April 2025 liegt auf jedem Wetteinsatz in Österreich eine Wettgebühr von 5 Prozent des Einsatzes. Schuldner ist nicht der Spieler, sondern wer die Wette gewerbsmäßig abschließt oder vermittelt – und die Abgabe fällt auch dann an, wenn die Wette aus Österreich bei einem Anbieter mit Sitz im Ausland platziert wird. Bezahlte Wettgebühr ist also kein Nachweis einer österreichischen Bewilligung. Eine Rechnung aus Malta kommt trotzdem.

Was ein neuer Anbieter mitbringt – und was er erst beweisen muss

Markteintritt in Österreich: Was die Zahlen über den Reifegrad verraten

Ein Markteintritt ist in wenigen Sätzen angekündigt und in wenigen Monaten vollzogen. Das jüngste Beispiel dieser Art war eine Übernahme: Tipico schloss den Kauf von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic Anfang September 2025 ab, nachdem die Bundeswettbewerbsbehörde unter Auflagen zugestimmt hatte. Eine dieser Auflagen ist ein Verkauf – Tipico muss 20 Wettshops in Österreich abgeben. Die verbleibenden Filialen laufen seither unter der Marke Admiral, Tipico tritt dort als Technologiepartner auf. Wer heute in einer dieser Filialen steht, findet einen neuen Eigentümer in vertrauter Beschriftung. Der Name über der Tür hat gewechselt, ohne dass sich die Tür bewegt hat.

Im April 2026 hat die Banijay Group die Übernahme der Tipico Group abgeschlossen und hält zunächst 65 Prozent an der gemeinsamen Banijay Gaming mit Betclic, geplant sind mindestens 72 Prozent. Zu den genannten Märkten zählt Österreich. Mate Bacic, zuvor CEO von Tipico Austria und Admiral Austria, wird in der Mitteilung als CEO von Tipico genannt.

> Bildplatz 1 – Markteintritt im Wettgeschäft (beste-neue-wettanbieter-hero): Ein hell erleuchtetes Ladenlokal ohne Beschriftung an einer Straßenecke bei Dämmerung, das Rollo ist halb geöffnet, niemand ist zu sehen. > > *Bildunterschrift:* Tipico übernahm im September 2025 die Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic und muss im Zuge dessen 20 Wettshops in Österreich veräußern.

Trafiken, Terminal und App: der Weg zum Wettschein

Wer in Österreich wettet, tut das selten an einem Ort. tipp3 nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online auf tipp3 an. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Dieses Vertriebsnetz ist der Grund, warum die Marke seit einem Vierteljahrhundert zum Straßenbild gehört, und es ist zugleich der Grund, warum ein ausländischer Anbieter sie nicht einholen kann. Ein Konto lässt sich in fünf Minuten anlegen; ein Netz aus Tausenden Annahmestellen nicht.

Was ein Neuling dagegen mitbringt, ist etwas anderes: Er hat kein gewachsenes Filialnetz zu amortisieren und kann auf neue Produkte schneller reagieren. Ein Live-Cash-Out, eine Kombiwette mit flexibler Auswahl, eine App, die tatsächlich für das Telefon gebaut wurde – solche Dinge kommen aus Malta und Gibraltar oft früher als aus einem Haus, dessen Wettscheine seit 2001 über den Tresen gehen. Der Preis dafür steht im Abschnitt „Vergleich der neuen Wettanbieter in Österreich: Bewilligung, Betreiber, Zahlungswege“: eine Rechtsadresse, bei der niemand zuständig ist.

> Bildplatz 2 – Grundlagen des Sportwettmarkts (beste-neue-wettanbieter-grundlag): Ein Fußball liegt auf einem Rasenplatz, im Hintergrund eine ferne Tribüne im Morgendunst, Tau glänzt im Gras. > > *Bildunterschrift:* tipp3 nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an; die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet.

Was der Betrieb eines neuen Anbieters über den Kunden verrät

Ob eine Marke neu oder alt ist, sagt nichts über den Betrieb. Deshalb lohnt der Blick auf die Gesellschaft, die im Impressum steht. Eine Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien und gegründet 1996, nennt seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets einen neuen Namen – ein Betrieb, der die Marke gewechselt hat, und eine Gruppe, die bleibt. Dieselbe Logik gilt für die andere Richtung: bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels in Oberösterreich gegründet, die Website ging im März 2000 online, die Bet-at-home AG hat heute ihren Sitz in Düsseldorf. Das ist ein österreichischer Ursprung mit deutschem Konzernsitz und einer Holding in Malta.

Zwischen diesen beiden Fällen liegt der praktische Kern: Ein neuer Name ist nicht dasselbe wie ein neuer Betrieb, und ein alter Name ist kein Nachweis einer österreichischen Bewilligung. Wer prüft, prüft den Betreiber – nicht die Farbe des Logos.

Neue seriöse Wettanbieter: Warum es keine bundesweite Liste gibt und was stattdessen gilt

Bewilligung statt Konzession: Wie die Rechtslage in Österreich aufgebaut ist

Sportwetten sind in Österreich nach der ständigen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs kein Glücksspiel im Sinne des Bundesrechts. Die klassische Sportwette gilt als Geschicklichkeitsspiel und fällt nicht unter das Glücksspielgesetz, wie der VwGH am 2. Juli 2015 zur Ziffer Ro 2015/16/0019 festgehalten hat. Daraus folgt das, was am meisten irritiert: Es gibt keine bundesweite Konzession, keine nationale Aufsichtsbehörde, keine amtliche Liste der Buchmacher. Wer das Bewilligungsdokument sehen will, muss in einem Bundesland nachfragen. Jedes der neun hat sein eigenes Wettgesetz und seine eigene Behörde – Niederösterreich das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) mit dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Wien das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016) mit dem Magistrat, Oberösterreich das Oö. Wettgesetz. Die einschlägigen Begriffe lauten seit jeher Bewilligung und Wettunternehmer; das Wort Konzession gehört dem Bund und wird dort für Lotterien und Casinos verwendet.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse, Blick schräg von oben.
Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten über Portal und App ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung.

tipp3 nennt eine Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz mit Bescheid vom 10. Dezember 2020 und der Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020, Betreiberin ist die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien. Für die Sportwetten von win2day trägt die Wettordnung dieselbe Bewilligung der NÖ Landesregierung nach demselben Gesetz und dieselbe Aktenzahl ein, als Betreiberin nennt sie die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH. Die Zusatzangabe auf der Seite ist deutlich: Das Angebot unterliegt nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und nicht der Aufsicht des BMF oder des Finanzamts Österreich. Lotterie und Casino von win2day laufen dagegen unter der bundesweiten Konzession nach dem Glücksspielgesetz – ein anderes Regime mit einer anderen Behörde. Wer die beiden Angebote in einen Topf wirft, vergleicht zwei Rechtswege.

Wo eine Bewilligung endet: ausländische Lizenzen und die Sitzfrage

Eine maltesische oder gibraltarische Lizenz ist keine österreichische Bewilligung. Das ist keine Haarspalterei, sondern der ganze Punkt. Für Online-Wetten knüpfen die Landesgesetze die Bewilligung an den Ort, von dem aus der Wettunternehmer die Daten bereitstellt; der VwGH hat das am 9. April 2026 zur Ziffer Ra 2025/02/0037 mit Bezug auf das Oö. Wettgesetz bestätigt. Wer die Server außerhalb eines Bundeslandes stehen hat und von dort aus Wettkunden in diesem Bundesland bedient, fällt nach den Erläuterungen zum NÖ Wettgesetz, wie sie in einem Landtagsantrag zitiert werden, nicht unter das NÖ Gesetz.

Der rechtliche Status ausländisch betriebener Sportwetten ist damit offen und wird ausgetragen – auf der politischen Bühne ebenso wie vor Gericht. Man kann ihn nicht in einem Satz erledigen, in keine der beiden Richtungen. Was sich sagen lässt: Für einen ausländischen Anbieter gibt es keinen österreichischen Bewilligungsnachweis zum Nachlesen. Kein österreichisches Amt ist für seine Produkte zuständig, es gibt keine österreichische Stelle, bei der ein Kunde sich über ein Wettprogramm beschweren könnte. Die Rechtsfolgen treffen Anbieter ohne Landesbewilligung unterschiedlich hart: Wien sieht Geldstrafen bis 22.000 € vor, Oberösterreich bis 20.000 €, nach den Gesetzestexten von 2020 und 2021. Eine Strafe für den Spieler, der eine Sportwette bei einem ausländischen Anbieter platziert, findet sich in den Texten nicht.

Bei aller Rechtsunsicherheit bleibt eine Wahrscheinlichkeit bestehen, die ein Wettkunde einpreisen sollte: Verfahren über Rückforderungen sind für Casino- und Pokerspiele geführt worden, für Sportwetten in dieser Form nicht. Wer auf Erstattung hofft, hofft auf etwas, das es für Sportwetten nicht gibt.

Was überhaupt Gegenstand einer Sportwette sein kann

Nicht alles, was auf einer Wettseite steht, ist eine Sportwette. Wien fasst den Gegenstand als sportliches Ereignis; Wetten auf Politik oder Fernsehsendungen sind nach den Hinweisen des BMF in der Regel nicht zulässig. Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel und keine Sportwette – eine Landesbewilligung erfasst sie nicht. Zur Zulässigkeit von E-Sport-Wetten gibt es keine belastbare Rechtslage; wer dazu eine Meinung hört, hört eine Meinung und keinen Bescheid.

Livewetten sind landesrechtlich beschränkt, und die Grenzen unterscheiden sich. Wien erlaubt Livewetten nach dem Text von 2020 nur auf Teil- oder Endergebnisse, Oberösterreich nach dem Text von 2021 nur auf ein numerisches Zwischen- oder Endergebnis oder darauf, wer als Nächstes trifft. In Niederösterreich ist die derzeitige Regelung nicht geklärt. Wer schreibt, Livewetten seien in Österreich verboten oder erlaubt, hat in beiden Fällen zu viel gesagt: Es kommt auf das Bundesland an.

Auch die Einsatzgrenzen gehen auseinander. Oberösterreich und Niederösterreich begrenzen den Einsatz auf 500 € je Wette, in Wien liegt die Grenze bei 50 € je Wette an Terminals ohne Schalter. Für Online-Wetten in den übrigen Bundesländern ist keine solche Grenze bekannt. Ein Bonus mit hohem Einsatzbereich klingt also großzügig, bis man die Zahl der Länder zählt, in denen der Einsatz überhaupt frei gewählt werden darf.

> Bildplatz 3 – Rechtsgrundlage österreichischer Sportwetten (beste-neue-wettanbieter-rechtsla): Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse, Blick schräg von oben. > > *Bildunterschrift:* Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten über Portal und App ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung.

Spielerschutz bei neuen Anbietern: Limits, Sperren und was davon gesetzlich gilt

Was die Anbieter selbst aufstellen

Spielerschutz ist bei neuen Marken die erste Frage, die sich nicht von selbst beantwortet. Ein Wettanbieter in Österreich muss von Gesetzes wegen keinen bundesweiten Einzahlungsrahmen anbieten – derartige Grenzen sind nicht vorgeschrieben, sie sind Sache des Anbieters. Wer bei win2day Sportwetten einzahlt, trifft auf eine solche Grenze: bis zum Alter von 26 Jahren höchstens 250 € pro Woche, gerechnet von Freitag bis Donnerstag, ab 26 Jahren höchstens 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das ist ein sorgfältig gebautes Regime, und es gehört der Marke, nicht dem Staat.

tipp3 stellt die Zeitachse in den Mittelpunkt: eine Spielpause von einem, drei oder sechs Monaten, bei der das Guthaben im Konto bleibt, sowie eine Selbstsperre von einem, zwei oder drei Jahren, bei der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen wird. Nach dem Start ist beides nicht aufhebbar. Wer drei Jahre wählt, ist drei Jahre weg – die Gutschrift aufs Bankkonto macht die Entscheidung endgültig, das Konto bleibt leer.

Die Selbstsperre existiert in den Landesgesetzen, aber je Anbieter und je Bundesland, nicht bundesweit. Ein zentrales Sperrregister für Sportwetten gibt es nicht. Die im Glücksspielreformgesetz 2026 vorgesehenen Register – ein Sperrregister und ein Limitregister – sind am 14. Oktober 2026 noch ein Gesetzesentwurf, und sie betreffen ausschließlich das Glücksspiel nach dem Glücksspielgesetz. Sportwetten stehen in keinem der beiden. Bei Lotsen und Casino würde die Reform greifen, beim Wettschein nicht.

Auch politisch tut sich etwas, und es bleibt bei Anträgen: Oppositionsanträge in der Steiermark und in Niederösterreich aus dem Jahr 2025 fordern einen bundesweiten Rahmen. Beschlossen ist keiner davon.

Was das für die Konto-Einstellungen bedeutet

Was folgt daraus für den praktischen Umgang? Der Wettkunde ist in diesem Bereich auf die Seite angewiesen, die er gerade offen hat. Erstens: Wer die Grenzen sucht, findet sie nicht in einer amtlichen Verordnung, sondern in der Wettordnung, also im Reglement des Anbieters. Zweitens: Wer sich sperren will und das bei einer Marke tut, sperrt sich bei genau dieser Marke. Bei vier weiteren Marken derselben Woche ist er weiterhin angemeldet, und niemand prüft das. Hilfsangebote für alle, die nicht nur ein Konto, sondern den Zugang zum Wetten insgesamt loswerden wollen, bündelt Playsponsible.

Der Blick lohnt sich also, bevor der erste Euro liegt, und er ist einen Umweg wert. Ein Konto ohne Einzahlungsgrenze ist kein Zufall und keine Nachlässigkeit, die man dem Support meldet – es ist eine Einstellung, die der Anbieter nicht vorgenommen hat, weil niemand ihn dazu zwingt. Wer sich das klar macht, liest die Willkommensangebote im Abschnitt „Neue Wettanbieter mit Bonus: Was von der Gratiswette übrig bleibt“ mit anderen Augen.

Neue Wettanbieter mit Bonus: Was von der Gratiswette übrig bleibt

Umsatz, Mindestquote, Frist: die drei Bedingungen, die zählen

Neukundenangebote neuer Anbieter sehen großzügig aus. Sie sind es nur, wenn man die Bedingungen mitliest, und die stehen nie im Werbebild. Drei Angaben entscheiden über den Wert: die Umsatzvorgabe, die Mindestquote, ab der eine Wette für den Umsatz zählt, und die Frist, innerhalb derer der Umsatz zu erfüllen ist. Ein Anbieter kann ein Angebot nach außen verdoppeln und im Kleingedruckten so oft umschlagen lassen, dass von der Gratiswette nichts bleibt, was die Mühe rechtfertigt.

Der zweite Punkt ist der am meisten unterschätzte. Eine Umsatzvorgabe, die nur Wetten ab einer bestimmten Quote zählen lässt, schließt die sichersten Wetten aus. Wer den Umsatz mit Favoritensiegen bei 1,20 erledigen wollte, findet sich plötzlich mit Kombinationen wieder, die er sonst nie gespielt hätte. Die Vorgabe verschiebt also nicht nur, wie viel zu setzen ist, sondern auch, was gesetzt wird.

Rechtlich ist das Terrain offen. Eine Vorschrift, die Mindestquoten, Höchstbeträge oder Umsatzfaktoren für Sportwetten-Boni festlegt, gibt es in Österreich nicht; auch die zuständige Behörde hat keine solche Regelung erlassen. Was ein Angebot verlangt, steht ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und die sind von Marke zu Marke verschieden. Wer vergleicht, vergleicht also nicht Bonushöhen, sondern Regelwerke.

Und die Umsatzvorgabe ist nicht die letzte Station. Ein Freiwettgewinn kann gedeckelt sein: Manche Angebote begrenzen, was aus der Gratiswette überhaupt herauskommen kann, und dieser Deckel schneidet genau bei der Wette ab, die am besten läuft. Wer rechnet, sollte nicht nur den Einsatz lesen, sondern auch diese Grenze.

Von einer Lizenz in einem Land, das es nicht gibt: Spinsino

Spinsino ist ein Sonderfall, und er lässt sich in einem Satz klären. Die Seite Spinsino ist beim Aufruf als mexikanisches Angebot aufgebaut – spanische Texte, die Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi. Eine deutsche oder österreichische Version ließ sich nicht aufrufen. Wer als Kunde aus Österreich dort landet, ist in einem Regelwerk gelandet, das offensichtlich nicht für ihn geschrieben wurde.

Das ist keine Kleinigkeit am Rand, sondern die klarste Illustration der Trennung, um die diese Seite kreist. Die Fußzeile nennt eine Lizenz, aber eine Lizenz aus Curaçao. Sie hat mit einer Bewilligung nach einem österreichischen Landes-Wettgesetz nichts zu tun. Für Sportwetten aus Österreich heißt das: kein österreichischer Bewilligungsnachweis zum Nachlesen und kein Amtsweg für eine Beschwerde. Ein weiteres Angebot mit Stammhaus jenseits der Grenze also – nur diesmal ohne den Umweg über eine europäische Lizenz. Wer dort landen will, findet ein für Lateinamerika gebautes Produkt vor. Wer in Österreich wettet, hat keinen Grund, das zu suchen.

Zahlungswege und Auszahlung: Was bei neuen Wettanbietern zu prüfen ist

Einzahlung, Gebühren, Auszahlungsdauer

Zuerst die unangenehme Nachricht für alle, die bei „neue Wettanbieter mit PayPal“ landen wollen: Eine österreichische Regelung, die einem Sportwetten-Anbieter bestimmte Zahlungsmethoden vorschreibt oder verbietet, gibt es nicht. Auch keine Vorgabe zu Kontoinhaberschaft, zu anonymen Prepaid-Karten oder zu Kryptowährungen. Welche Methode ein Anbieter akzeptiert, entscheidet er selbst und schreibt es in seine Bedingungen. Die angekündigte Blockierung von Zahlungsflüssen ist ein Werkzeug des Glücksspielreformgesetzes und damit des Glücksspiels nach dem Glücksspielgesetz – für Sportwetten ist sie nicht vorgesehen.

Damit rückt die tatsächliche Auswahl in den Mittelpunkt. Drei Fragen sind zu stellen, und alle drei stehen im Konto und nicht in der Werbung: Welche Einzahlungswege sind für österreichische Kunden tatsächlich freigeschaltet, welche Gebühren fallen an, und wie lange dauert eine Auszahlung. Die dritte Frage wird am häufigsten zu spät gestellt. Eine Auszahlung, die vierzehn Tage braucht, ist kein Problem, solange man nicht auf das Geld wartet – und ein sehr großes, wenn man es tut.

Bei den Anbietern ohne österreichische Bewilligung kommt eine vierte Frage hinzu, und sie ist unangenehmer als jede Frist. An wen wendet man sich, wenn eine Auszahlung nicht ankommt? An eine Behörde, die dem Anbieter die Bewilligung entzogen hat, jedenfalls nicht. Diese Route ist mit der Bewilligung verschwunden.

Der Umweg über die Fremdwährung, und wie es öfter läuft: Thunderpick

Warum der Zahlungsweg am häufigsten glattgeht, wird an Thunderpick sichtbar. Dort ist Krypto kein Nebenschauplatz, sondern der eigentliche Weg zum Konto. Keine Umwege, keine beschwerlichen Sicherheitsprüfungen bei der Auszahlung im größeren Stil – und was die Umrechnung angeht, ist eine Kryptowährung nicht an die Wechselkurse und Verfahren des Euro-Raums gebunden. Für den regelmäßigen Spieler ist das Bequemlichkeit und ein gewisser Vorteil. Für den unregelmäßigen ist es ein zusätzlicher gedanklicher Schritt, der nicht dorthin gehört.

Und der Betreiber dazu: Thunderpick gehört der Paloma Media B.V., einer nach dem Recht von Curaçao gegründeten Gesellschaft mit der Firmennummer 146988, und ist nach Angaben der Fußzeile von der Curaçao Gaming Authority unter der Lizenznummer OGL/2024/677/0722 lizenziert. Das ist keine österreichische Bewilligung. Für Sportwetten aus Österreich heißt das: kein österreichischer Bewilligungsnachweis zum Nachlesen und kein Amtsweg für eine Beschwerde. Bei einem Krypto-Buchmacher wiegt das schwerer als bei anderen, denn – wie oben beschrieben – bei Deposits und Auszahlungen wird berichtet, dass Thunderpick einen Umrechnungsaufschlag von 3 % auf Einzahlungen in Kryptowährungen erhebt, der im Kontoauszug nicht gesondert ausgewiesen wird.

Der Praxistest vor der ersten Einzahlung

Wer bei einer neuen Marke anfangen will, kann die Reihenfolge selbst bestimmen. Zuerst die Zahlungsseite öffnen und lesen, welche Wege für österreichische Kunden freigeschaltet sind – nicht die Wege, die in der Werbung stehen. Dann die Bedingungen der Auszahlung lesen: Bearbeitungszeit, Gebühren, Mindestbetrag. Danach die Umsatzbedingungen eines etwaigen Bonus lesen, und zwar bevor man ihn annimmt, nicht danach. Und zum Schluss eine kleine Auszahlung testen, bevor größere Beträge auf dem Konto liegen. Der Test kostet ein paar Euro und ein paar Tage. Die Alternative kostet ein Guthaben, das man nicht abheben kann.

Wer diesen Weg bei einer Marke mit Bewilligung geht, hat am Ende einen Ansprechpartner mehr. Wer ihn bei einer Marke ohne geht, hat einen Ansprechpartner weniger – und das ist ein Unterschied, den keine Zahlungsart ausgleicht.

Neue Wettanbieter im Überblick: Zehn Marken und was jede einzelne taugt

tipp3: die Bewilligung, die einem Bescheid standhält

tipp3 nennt im Impressum eine Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz vom 27. Mai 2020 mit der Landesgesetzblattnummer 58/2020, erteilt mit Bescheid vom 10. Dezember 2020 unter der Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Betreiberin ist die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. (Wien). Weil Sportwetten in Österreich nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, läuft das Angebot nicht unter der Aufsicht des BMF oder des Finanzamt Österreich.

Zur Größe gehört mehr als die Bewilligung. Rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, dazu die Trafik-App und das Portal, und eine Gesellschaft, die im April 2000 gegründet wurde und deren erster Wettschein vom 24. August 2001 datiert. Ein Vertriebsnetz dieser Dichte ist der Vorteil, den kein Neuling nachbaut, und zugleich der Grund, warum die Marke bei manchem als behäbig gilt.

Zur Wettgebühr nimmt tipp3 ausdrücklich Stellung und trägt sie bei verlorenen Wetten selbst; bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Das ist ein Modell, das man sich genau ansehen sollte: Es verändert die Auszahlung, nicht die Quote auf dem Wettschein.

Beim Spielerschutz ist tipp3 der Anbieter mit den längsten Zeithorizonten. Eine Spielpause von einem, drei oder sechs Monaten, bei der das Guthaben im Konto bleibt. Eine Selbstsperre von einem, zwei oder drei Jahren, bei der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen wird. Nach dem Start ist beides nicht aufhebbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einzahlungsmöglichkeiten in Oberösterreich und Niederösterreich bei 500 € je Wette und in Wien an Terminals ohne Schalter bei 50 € je Wette gedeckelt sind – die gesetzlichen Grenzen deckeln den Einsatz, bevor der Anbieter überhaupt eine eigene Regel ins Spiel bringt.

Wichtig für die Praxis: Die Bewilligung deckt Sportwetten, und die Bewilligung gehört einem Anbieter, dessen Vertriebsnetz der eigentliche Trumpf ist. Der Wettkunde, der am Schalter ein Wettscheinformular ausfüllt und bei Problemen eine Filiale aufsuchen will, fährt nie schlecht. Der Kunde, der ein dichtes Programm an Livewetten mit vielen Märkten sucht, wird dagegen im Abschnitt „Neue Wettanbieter im Überblick: Zehn Marken und was jede einzelne taugt“ bei den ausländischen Anbietern mehr Auswahl finden. Wer ein Konto mit sofort sichtbarer Auszahlung sucht, wird dagegen mit dem Filialkonzept nichts anfangen können.

win2day: Sportwetten und Casino unter zwei Aufsichten

win2day nennt für seine Sportwetten dieselbe Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz mit Bescheid vom 10. Dezember 2020 und derselben Aktenzahl, wie sie auch tipp3 angibt. Als Betreiberin nennt die Wettordnung die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH.

Der Satz, den man auf der Seite dazu findet, ist kurz und folgenreich: Das Angebot unterliegt nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und nicht der Aufsicht des BMF oder des Finanzamt Österreich. Für Lotterie und Casino gilt das Gegenteil. Dort läuft die bundesweite Konzession nach dem Glücksspielgesetz, mit einer anderen Behörde und einer anderen Aufsichtslage. Unter einem Dach liegen also zwei Rechtswege – und wer den einen mit dem Argument des anderen verteidigt, hat den Unterschied nicht verstanden.

Beim Spielerschutz setzt win2day auf die Einzahlungsgrenze: bis zum Alter von 26 Jahren höchstens 250 € pro Woche, gerechnet von Freitag bis Donnerstag, ab 26 Jahren höchstens 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das ist umso bemerkenswerter, als es dafür keine gesetzliche Pflicht gibt. Wer die Grenze erhöhen will, kann das tun; wer sie nicht antastet, hat eine Schranke, die für ihn arbeitet.

Wer vor allem Sportwetten will, hat mit dieser Bewilligung einen belastbaren Ausgangspunkt. Weil das Haus zugleich Lotterie und Casino betreibt, ist die größere Gefahr nicht das Verbot, sondern die Bequemlichkeit. Die Grenze von 1.680 € im Monat ist der ehrlichste Satz auf dieser Seite und der einzige, der einen Anbieter selbst beziffert. Der Wettkunde, der sich eine Grenze wünscht und sie nicht selbst setzen will, findet hier die passende Antwort.

Starsportwetten: eine Bewilligung ohne Adresse

Die Beschreibung der Starsportwetten-App im Google-Play-Eintrag nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde; die Formulierung lautet dort „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“. Bundesland und Bescheidnummer sind nicht veröffentlicht. Als Betreiber nennt die Angabe die Star Sportwetten GmbH.

Ehrlichkeit gegenüber dieser Angabe bedeutet, sie genau so wiederzugeben, wie sie dasteht. Eine Bewilligung ist der Nachweis, dass eine Behörde einem Betrieb etwas gestattet hat – nicht, dass für den Wettkunden eine Anlaufstelle bereitsteht. Wer der Behörde auf die Spur kommen will, hat über die veröffentlichten Angaben keinen Weg.

Das ist keine Anklage gegen das Produkt, und die Bewilligung ist da. Es ist eine Frage der Nachprüfbarkeit: Wer sie nicht selbst nachschlagen kann, verlässt sich auf die Angabe eines App-Eintrags. Für den Wettkunden, der seine Anlaufstelle im Streitfall braucht, ist das der relevanteste Punkt dieser Marke, und er wiegt mehr als jedes Detail des Wettprogramms. Wer Bewilligungskontrolle sucht, sollte hier eine Behörde anrufen, bevor er sich anmeldet. Wer vor allem eine App will, die auf dem Telefon funktioniert, hat möglicherweise eine gute Wahl getroffen.

Admiral: nach dem Verkauf derselbe Name

Admiral trägt eine Bewilligung der Oberösterreichischen Landesregierung nach dem Oberösterreichischen Wettgesetz, Betreiberin ist die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen. Diese Gesellschaft gehörte zur Novomatic-Gruppe, wurde von Walter Grubmüller gegründet und war von 2001 bis 2006 an der Wiener Börse notiert. Das ist eine der längsten Firmengeschichten des Feldes.

Das jüngste Kapitel ist ein Eigentümerwechsel. Tipico übernahm im September 2025 die Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic. Eine der Auflagen ist die Abgabe von 20 Wettshops in Österreich. Die verbleibenden Standorte werden unter Admiral geführt, Tipico fungiert als Partner.

Dahinter liegt eine strukturelle Frage, die jeden Kunden dieser Marke betrifft. Ein Anbieter mit einer Filialzahl, die er auf Geheiß einer Behörde reduzieren muss, ist kein Player, der sich ungestört ausbreitet – und in einem Markt ohne bundesweite Liste ist das ein Signal, das sich nachprüfen lässt. Der Anbieter mit der längsten Firmengeschichte ist zugleich der, dessen Filialnetz gerade zwangsweise schrumpft. Wer eine der 20 zur Disposition stehenden Filialen kennt, weiß ohnehin, worauf er sich einlässt. Wer die Filialdichte als Argument sucht, muss den Wegfall der 20 Verkäufe abwarten, bevor er die Rechnung aufmacht.

Vierklee: die Tiroler Bewilligung mit Nummer

Vierklee nennt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung; als anwendbare Rechtsvorschrift gilt das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Betreiberin ist die Vierklee Wettbüro GmbH.

Das ist die einzige Marke dieser Liste, die eine Bewilligungsnummer nennt, ohne dass man sie zusammensuchen muss, und dazu das Regelwerk, unter dem sie gilt. Die Nummer ist kein Zierrat. Sie ist der Ort, an dem ein Wettkunde unabhängig von jeder Firmenangabe nachprüfen kann, ob die Bewilligung tatsächlich besteht und was sie umfasst – der einzige Weg, den ein Markt ohne zentrale Liste überhaupt offen lässt.

Die Adresse der Bewilligung sagt zugleich, wem sie dient: Wer in Tirol wohnt, hat kurze Wege zu einer Ansprechstelle und ein Filialnetz in seiner Umgebung. Wer in Wien oder im Burgenland wettet, hat eine Tiroler Bewilligung und einen Tiroler Ansprechpartner, und das ist in der Praxis wenig wert. Wer ohnehin nach einer regionalen Marke mit nachprüfbarer Behörde sucht, wird hier fündig. Wer eine Anlaufstelle vor der Haustür braucht, sucht weiter.

Merkur Bets: der neue Namen einer alten Sparte

Merkur Bets trägt eine Bewilligung, deren Bundesland und Bescheidnummer der Betreiber nicht veröffentlicht; ein Betreiber wird nicht genannt. Wer die Bewilligung nachschlagen will, muss bei den Landesregierungen fragen, bis er sie gefunden hat.

Hinter dem Namen steht eine lange Geschichte. Die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien und gegründet 1996, tritt seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets auf. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie viel Markteintritt in einem neuen Namen steckt: Kaum jemand wird hier neu gegründet, es wird umbeschriftet.

Für den Kunden ist das von Vorteil. Die Sparte ist nicht verschwunden, sie heißt nur anders. Die Kerngeschichte in dieser Liste bleibt: Eine Merkur B.V. mit Bewilligung und nicht veröffentlichtem Bescheid kann eine Bewilligung haben oder auch nicht. Was dagegen nachprüfbar ist: Was der Anbieter an Selbstsperre und Spielerschutz freiwillig einbaut, und ob eine Selbstsperre sich aufheben lässt. Wer eine Marke sucht, deren Bewilligung sich von jedem nachschlagen lässt, wird bei Merkur Bets nicht glücklich. Wer die Marke seit Jahren nutzt, wird sich an den Namen gewöhnen müssen.

Lottoland: Wetten ohne Sport

Lottoland Limited hat seinen Sitz in Gibraltar, Ocean Village Marina, wurde im Mai 2013 von David Rosen gegründet und bietet Wetten auf mehr als 30 Lotterieziehungen.

Damit fällt die Marke aus dem Feld, um das es auf dieser Seite geht. Wer eine Sportwette platzieren will, findet hier ein anderes Produkt. Wer bis jetzt mit Sportwetten nichts zu tun hatte und ein Lotterieprodukt sucht, findet hier eine etablierte Adresse: Trifft bis heute zu, dass mehr als 30 Lotterieziehungen abgedeckt werden, und die Muttergesellschaft sitzt seit 2013 in Gibraltar.

Eine österreichische Bewilligung liegt nicht vor; für den Sportwettenteil gilt das, was im Abschnitt „Neue seriöse Wettanbieter: Warum es keine bundesweite Liste gibt und was stattdessen gilt“ erläutert ist. Bei einer Lotterie ist die Bewilligungsfrage ohnehin eine andere, denn Lotterien laufen unter der bundesweiten Konzession nach dem Glücksspielgesetz – und die hat Lottoland für Österreich nicht. Wer eine Sportwette sucht, hat hier nichts zu suchen. Wer eine Lotterie sucht, ist hier richtig, muss aber wissen, dass er es außerhalb des österreichischen Konzessionssystems tut.

bet-at-home: das Linzer Erbe unter weiß-blauer und maltesischer Adresse

bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels in Oberösterreich von Jochen Dickinger und Franz Ömer gegründet, die Website ging im März 2000 online; die Bet-at-home AG hat heute ihren Sitz in Düsseldorf. Die internationalen Sportwetten- und Casino-Lizenzen werden über die Bet-at-home Holding Ltd. in Mosta in Malta gehalten. Eine österreichische Landesbewilligung wird nicht genannt.

Zwischen der Gründung in Wels und dem heutigen Konzernaufbau liegt der eigentliche Punkt dieser Marke: Der Ursprung ist österreichisch, die Lizenzen sind maltesisch, der Konzernsitz ist deutsch. Für den Wettkunden heißt das, dass die österreichische Tradition kein Rechtstitel ist. Wer den Anbieter kennt und ihn deshalb für bewährt hält, verwechselt Bekanntheit mit einer Bewilligung.

Dass die Marke seit über 25 Jahren am Markt ist, sagt über die Verlässlichkeit der Auszahlung mehr als über ihre Rechtsstellung. Der Kunde, der regelmäßig hier wettet und das Geld bisher erhalten hat, hat keinen Grund zur Klage. Der Kunde, der im Streitfall eine österreichische Behörde anrufen will, hat keinen Ansprechpartner. Das ist kein neuer Rechtszustand, sondern der bestehende.

888sport: Gibraltar mit Börsennotierung

888sport gehört zur Evoke plc, früher 888 Holdings Limited. Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Gibraltar, ist an der London Stock Exchange unter dem Kürzel EVOK notiert und arbeitet unter einer Glücksspiellizenz der Regierung von Gibraltar.

Eine börsennotierte Muttergesellschaft ist in diesem Feld ein Vorteil, der sich nicht in einer Quote niederschlägt: Es gibt Quartalsberichte, eine Abschlussprüfung, einen Markt, der auf die Zahlen schaut. Wer wissen will, wie es einem Anbieter geht, kann es bei 888sport nachlesen und bei den meisten anderen nicht. Dass dieselbe Zahlenpflicht bei Problemen mit dem eigenen Konto nur begrenzt hilft, ist die Kehrseite.

Eine österreichische Bewilligung liegt nicht vor. Damit gilt auch hier, was für die anderen Auslandsmarken gilt: kein österreichischer Bewilligungsnachweis zum Nachlesen und keine österreichische Aufsicht über das Wettprogramm. Wer eine Sportwette sucht und dabei auf ein kotiertes Unternehmen als Sicherheit setzt, sucht eine Anlageform, nicht einen Wettschein. Für den Wettkunden, der die Zahlen liebt, ist das eine gute Wahl. Für den, der bei Streit einen Ansprechpartner in Österreich braucht, ist es keine.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Österreich

Ab wann gilt ein Wettanbieter als neu, und wie lässt sich prüfen, wer ihn betreibt?

Ein Anbieter ist dann neu, wenn er am Markt neu auftritt – nicht, wenn er neu gegründet wurde. Viele Neuzugänge sind umbenannte Sparten bestehender Konzerne. Den Betreiber prüft man über das Impressum und die Webseite des Anbieters.

Welche Bewilligung braucht ein neuer Anbieter für Kunden in Österreich, und reicht eine Lizenz aus Malta?

Es braucht eine Bewilligung nach dem Wettgesetz des betreffenden Bundeslandes; eine österreichische Konzession gibt es nicht. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority ist keine österreichische Bewilligung. Welche Bedeutung sie für den Rechtsstatus hat, hängt vom Landesrecht ab und ist umstritten.

Woran ist zu erkennen, ob ein neuer Anbieter die Wettgebühr von 5 Prozent selbst trägt oder weitergibt?

Steht die Gebühr in den Bedingungen und rechnet sie nicht in die Quote. Wer sie selbst trägt, senkt die Auszahlung nicht; wer sie an der Auszahlung abzieht, senkt sie. Im Zweifel vor der ersten Wette beim Anbieter fragen.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten sind bei Willkommensangeboten neuer Anbieter zu beachten?

Es gibt keine Vorschrift dazu; jede Marke setzt ihre eigenen Regeln. Entscheidend sind der Umsatzfaktor, die Mindestquote, ab der eine Wette zählt, und die Frist. Diese drei Angaben stehen in den jeweiligen Bonusbedingungen.

Wo lässt sich bei neuen Anbietern eine Selbstsperre beantragen, und gilt sie bei anderen Marken mit?

Die Sperre beantragt man beim jeweiligen Anbieter selbst, in der Regel im Konto oder über den Kundenservice. Sie gilt nur dort. Ein österreichweites Sperrregister für Sportwetten gibt es nicht. Auch die Höhe einer Restsperre ist bei jedem Anbieter eine eigene Regel.

Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten sind bei neuen Wettanbietern zu prüfen?

Zusätzlich zu den Einzahlungswegen empfiehlt sich ein Blick auf Bearbeitungszeit, Mindestbetrag und eine mögliche Bearbeitungsgebühr bei der Auszahlung. Bei Anbietern ohne österreichische Bewilligung ist die Frage entscheidend, an wen man sich bei Problemen wendet.

Marktüberblick der neuen Wettanbieter in Österreich: Was sich am wenigsten ändern wird

Zehn Marken, zwei Gruppen, und am wenigsten ändert sich in dieser Liste ganz unten. Beim Wettschein hat sich fast nichts bewegt, weil es sich kaum bewegen kann. Es gibt keine beweglichen Terminals, keine Kontowährungen, keine Kurse, die mit den Datenanbietern schwanken. Bei den Zahlungsarten bewegt sich mehr, bei den Quoten weniger.

Die beiden Gruppen lassen sich mit einem Satz auseinanderhalten. Eine Bewilligung nach einem Landes-Wettgesetz ist ein Papier, auf das man sich berufen kann, und in Gestalt der Wiener und Oberösterreichischen Auskunft auch ein Büro mit einer Adresse. Eine Lizenz aus Malta oder Gibraltar ist eine Erlaubnis aus einem anderen Land, die für österreichische Wettkunden in erster Linie bedeutet, dass es keine österreichische Behörde gibt, bei der man sie einklagen könnte. Und während die Auslandsmarken sich über eine bessere App, mehr Live-Märkte und Krypto-Zahlungen profilieren, hat die Bewilligungsfrage in den letzten zwei Jahren nichts an Schärfe verloren.

Für den einzelnen Wettkunden ergibt sich daraus kein Ranking in einem Punkt, sondern eine Aufteilung nach Bedürfnissen. Wer die dichte Filialstruktur, persönliche Ansprechstellen und ein enges Netz aus Trafiken und Annahmestellen will, wird bei der ersten Gruppe glücklicher, und er zahlt dafür mit einem Wettprogramm, das weniger exotische Märkte führt. Wer die bessere App, mehr Live-Wetten und eine Auszahlung ohne Filiallogik sucht, landet bei der zweiten Gruppe, und er zahlt dafür mit einer Anlaufstelle weniger. Beide Entscheidungen sind legitim. Nur darf man sie nicht für dieselbe halten.

Und weil der Markt es nicht selbst sagt, gehört die Warnung zum Schluss. Kein neuer Anbieter, keine neue Bewilligung, kein neuer Bonus ändert etwas daran, dass die Buchmacher-Marge in jedem Kurs steckt, dass eine Umsatzvorgabe den Spielraum einschränkt und dass eine Selbstsperre nur bei einer einzigen Marke greift. Wer diese drei Sätze auswendig kann, braucht keine bundesweite Liste – er liest die eine, die er gerade offen hat, schon richtig.

Inhalt erstellt vom Team «Einzahlungsportwetten.com»